Teilnahme- Bedingungen :

1.) Anmeldung zu regelmäßigen Angeboten und Tagesangebote

Sie müssen sich schriftlich (per Mail/Post/online) zu den Angeboten anmelden.
Nutzen sie gerne das Anmeldeformular im Programmheft.

2.) Anmeldung zu Urlaubsreisen

Für die Urlaubsreisen müssen sie sich innerhalb der angegebenen Anmeldfrist schriftlich anmelden.  (Mail, Post oder online).
Mit dieser Anmeldung erkenne sie die Teilnahmebedingungen an. Telefonische Reservierung oder Anmeldungen sind nicht möglich.
Erst nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten sie eine schriftliche Bestätigung oder Absage.
Mit der Bestätigung wird ihre Teilnahme verbindlich und ein Vertrag entsteht.
Die Platzvergabe erfolgt nicht nach Eingangsdatum.

3.) Abmeldung und Rücktritt bei regelmäßigen Angeboten Tagesangeboten

Wenn sie nicht teilnehmen können, müssen sie sich spätestens 5 Werktage vorher schriftlich (per Mail, Post oder online) abmelden. Mit der Abmeldung treten sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt gilt ab den Eingang ihrer schriftlichen Abmeldung. Bei Abmeldungen unter 5 Werktagen bleibt der Vertrag bestehen und die vollen Angebotskosten werden berechnet.

4.) Abmeldung und Rücktritt bei Urlaubsreisen

Bei Nichtteilnahme müssen sie sich schriftlich (per Mail, Post oder online) abmelden.
Sie können bis 42 Tage vor Reisbeginn kostenlos stornieren.
Bei späterer Abmeldung werden ihnen die vollen Reise-/Angebotskosten berechnet.
Der Rücktritt gilt ab Eingang ihrer schriftlichen Abmeldung.
Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

5.) Rücktritt durch die Offenen Hilfen

Regelmäßige Angebote, Tagesangebote und Urlaubsreisen können nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Bei regelmäßigen Angeboten liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 7 Personen und bei Tagesangeboten bei 7 Personen.
Die Teilnehmerzahl der Urlaubsreisen liegt bei 7 Personen.
Gibt es zu wenig Anmeldungen, können die Offenen Hilfen das Angebot absagen.

6.) Kosten

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Assistenzkosten:

Die Assistenzkosten beinhalten die bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung während des Angebotes

Pflegekassenanteil:

Der Pflegekostenanteil können sie bei ihrer Pflegekasse einreichen und abrechnen

Fahrtkosten:

Die Fahrtkosten werden als Eigenanteilsrechnung an sie gestellt. Sie können die Kosten dem jeweiligen Angebot entnehmen.

Sachkosten:

Die Sachkosten können sich unterschiedlich zusammensetzen, sie beinhalten z.B. bei Gruppenangeboten die Eintrittsgelder oder bei Urlaubsreisen Unterkunft, Verpflegung und Verbrauchsmaterial. Sie Sachkosten müssen immer privat bezahlt werden.

6.1) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Wir empfehlen einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Landratsamt zu stellen.

Zu den vereinbarten Assistenzkosten kommt ein Eigenanteil bzw. Pflegekassenanteil hinzu. Den sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können. Dieser beträgt:

für Stundenweisen (3 Stunden) 30,00€
für Stundenweisen/Tagesangebot (5 Stunden) 50,00€
für Tagesangeboten (7 Stunden) 70,00 €
für Urlaubsreisen 120,00€ pro Tag

6.2) Informationen zur Fotofreigabe

Im Rahmen unserer Angebote und Veranstaltungen werden in der Regel Foto- und Videoaufnahmen gemacht.

Diese dienen der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit und können veröffentlicht werden:
– der Website der BruderhausDiakonie
– der Homepage der Offenen Hilfen
– sozialen Netzwerken (Instagram)
– interne Präsentationen und im Berichtswesen
Mit der schriftlichen Anmeldung und der Teilnahme an unseren Angeboten und Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten/Vormund/Gesetzlicher Betreuung grundsätzlich damit einverstanden, das Bild- und Videoaufnahmen von ihnen gemacht und für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Widerspruch zur Fotofreigabe gilt in schriftlicher Form und zu jederzeit.

7.) Rechnungsstellung

Sie erhalten für die in Anspruch genommenen Angebote eine Rechnung.
Diese ist innerhalb von 3 Wochen, nach Erhalt, zu bezahlen.
Sollten Sie Assistenzleistungen im Freizeitbereich von der Eingliederungshilfe erhalten, rechnen wir in der Regel direkt mit der Eingliederungshilfe ab. Der Pflegekassenanteil/Eigenanteil, Sachkosten und Fahrtkosten stellen wir Ihnen in Rechnung. Sollten Sie Pflegeleistungen erhalten, können Sie diese Rechnungen teilweise mit der Pflegekasse abrechnen.

8.) Versicherungen

Für Urlaubsreisen wird eine private Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Diese kann die Rücktrittskosten erstatten, wenn sie die Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Für Auslandsreisen kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.
Wir empfehlen ihnen eine private Haftpflichtversicherung. Wenn sie einen schaden verursachen, bezahlen die Offenen Hilfen den Schaden nicht.

9.) Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt und endet zur jeweils ausgeschriebenen Uhrzeit am Veranstaltungsort oder am angegebenen Treffpunkt.
Liegt im Einzelfall eine individuelle Aufsichtsbedürftigkeit vor, so muss dies bereits im Anmeldeprozess transparent dargelegt werden. Wir behalten uns vor, zur Teilnahme an einem Angebot eine Einzelassistenz einzufordern. Die Betreuung beginnt und endet zu den Zeiten, die im Programmheft stehen. Das gilt am Treffpunkt wo das Angebot startet.
Wenn eine Einzelassistenz benötigt wird muss dies bei Anmeldung gesagt werden.

10.) Hinweise zum Datenschutz

Es gelten die jeweils gültige Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärung.

11.) Salvatorische Klausel

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder auch nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

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